Vom 15. Oktober 2020 an gilt eine neue Übergangsregelung für Online-Glücksspiele. Anfang Juli 2021 soll dann der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft treten. Wer im Internet bislang noch verbotene Spiele anbietet, sich aber bereits an die neuen Regeln hält, soll nicht belangt werden. Alle anderen haben aber schlechte Karten. Vorgesehen ist unter anderem ein monatliches Einzahllimit von maximal EUR 1.000,00. Über einen Panik-Knopf können Spieler sich auch selbst sperren. Die Betreiber müssen außerdem ein „automatisiertes Spielsuchtfrüherkennungssystem“ einrichten. Ab dem 15. Dezember 2020 gilt zudem je Spiel eine Mindestdauer von fünf Sekunden und ein Maximaleinsatz von einem Euro.
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