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Neuigkeit

Online-Shop-Produkte müssen lieferbar sein

Online-Shops dürfen nicht mit Artikeln werben, die nicht lieferbar sind. Lockvogelangebote stellen eine unzulässige geschäftliche Handlung entgegen § 3 Abs. 3 Ziffer 5 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) dar. Reicht der Warenvorrat nicht aus, muss hierüber bereits im Online-Shop aufgeklärt werden.

LG Ingolstadt, Urteil vom 15.06.2021, 1 HK O 701/20


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Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
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