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Neuigkeit

Online-Shopping

Online-Einkäufe und deren Bezahlung sollen sicherer werden. Allerdings ist die zweite Zahlungsdienstrichtlinie der EU ab dem 14.09.2019 auch komplizierter. Die Eingabe einer normalen Nutzerkennung und PIN beim Login auf das Konto reicht zukünftig nicht mehr aus. Vielmehr ist eine 2-Faktoren-Authentifizierung bei elektronischen Zahlungen vorgeschrieben. Erforderlich ist eine sogenannte starke Kundenauthentifizierung (Strong Customer Authen­tication/SCA). Erforderlich ist eine Kombination von mindestens zwei Faktoren aus den Bereichen „Passwörter“, „Sicherheitsfragen“, „PINs“, „Karten“, „Smartphone“ bzw. „Smartwatch“ und „Fingerabdruck-Scan“, „Gesichtserkennung“, „Iris-Scan“ oder „Stimmerkennung“ bzw. einer anderen biometrischen Authentifizierung.

 

Ausnahmen gelten für Kleinbeträge unter EUR 30,00, sowie risikoarme Transaktionen unter EUR 500,00 und auf einer „Whitelist“ eingetragene vertrauenswürdige Zahlungsempfänger. Das sind vor allen Dingen Unternehmen, bei denen man bereits häufiger eingekauft hat und die man als vertrauenswürdig empfindet. Ebenso sind wiederkehrende Transaktionen, z.B. bei Abonnements von der PSD2-Pflicht ausgenommen, ebenso wie Zahlungen im B2B-Bereich. Gleichzeitig wird der Zahlungsverkehr mit Drittdiensten, wie „PayPal“ und „Klarna“ vereinfacht und reglementiert. Verbraucher müssen der Verwendung ihrer Kontodaten ausdrücklich zustimmen.

 


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Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
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