Ein Parfüm-Flakon kann eine fremde 3D-Marke verletzen, wenn die Gestaltung dieses Flakons aufgrund der in diesem Warengebiet bekannten Übung besonders auffällig ist und der Flakon der 3D-Marke hinreichend ähnelt.
OLG-Frankfurt am Main, Urteil vom 17.11.2016, 6 U 220/15
– Parfümflakon-Blütenstöpsel –
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