Häufige Parkverstöße können den Führerschein kosten. Wer nicht willens (oder in der Lage) ist, das Straßenverkehrsrecht zu beachten, ist charakterlich als Verkehrsteilnehmer ungeeignet. Der Fahrzeugführer besaß drei Fahrzeuge und hatte innerhalb eines Jahres 159-mal falsch geparkt.
VG Berlin, Urteil vom 28.10.2022, 4 K 456/21
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