Partnerbörsen dürfen im Fall der vorzeitigen Kündigung durch den Verbraucher nur zeitanteiligen Wertersatz verlangen. Die Erstellung eines „Persönlichkeitsgutachtens“ stellt keine Lieferung „digitaler Inhalte“ im Sinne von Artikel 16 lit. m) in Verbindung mit Artikel 2 Nr. 11 der Richtlinie 2011/83 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2011 über die Rechte der Verbraucher dar, die es rechtfertigen könnte, den gesamten im Vertrag vereinbarten Preis zahlen zu müssen.
EuGH, Urteil vom 08.10.2020, C-641/19 – PE Digital GmbH –
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