Ein Patent verleiht das Recht, Dritten das Nachahmen oder die Ausnutzung der eigenen Erfindung zu verbieten und ggfls. Schadensersatz zu fordern. Bei einem Patent handelt es sich um ein vom Staat gewährtes Schutzrecht. Die maximale Laufzeit beträgt 20 Jahre. Im Gegenzug zur Erteilung dieses Monopols muss der Anmelder seine Erfindung in einer Patentschrift offenlegen. Diese Offenlegung erfolgt spätestens 18 Monate nach der Anmeldung durch die Veröffentlichung der Offenlegungsschrift, es sei denn, die Anmeldung wird vorher zurückgenommen.
Die Anmeldung enthält eine Kurzfassung (Abstract) der Erfindung. In den sogenannten Patentansprüchen wird angegeben, was genau unter Patentschutz gestellt werden soll. Zur Offenbarung gehört weiterhin eine Beschreibung des technischen Sachverhalts der Erfindung. Hierzu gehören die Nachteile des Standes der Technik und die Vorteile der Erfindung. Besonders wichtig sind die Zeichnungen, die sich auf die Patentansprüche und die Beschreibung beziehen, und dem Techniker auf einen Blick den Gegenstand der Erfindung veranschaulichen.
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