38 Seiten lange Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nicht unzumutbar, auch wenn sie gegen das Transparenz-Gebot verstoßen können. Bei PayPal sei zu berücksichtigen, dass die Abwicklung einer Zahlung zwischen fünf verschiedenen Personen ermöglicht werde, nämlich sowohl Zahlungspflichtiger, Zahlungsempfänger als auch Banken, Kreditkartenunternehmen und PayPal selbst.
OLG Köln, Urteil vom 19. Februar 2020, 6 U 184/19
Die Revision wurde nicht zugelassen.
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