Auch Dateifragmente in Peer-to-Peer-Netzwerken sind urheberrechtlich geschützt. Internetnutzer, die lediglich derartige Fragmente weiterleiten, können urheberrechtlich verfolgt werden. Ihre IP-Adresse, ihr Name und ihre Anschrift, können an die jeweiligen Rechteinhaber weitergeleitet werden. Auch die Weiterverbreitung von Dateiteilen stellt nämliche eine öffentliche Wiedergabe und eine Zugänglichmachung im Sinne des europäischen Rechts dar. Das gilt beispielsweise bei der Benutzung von Tauschbörsen, wie „Bittorrent“.
EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C-597/19
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