Die Pirelli-Bildmarke ist schutzfähig. Das Bild stellt weder die Lauffläche eines Reifens noch einen Reifen selbst dar, sondern lediglich einen kleinen Bestandteil davon. Dieser allein führt jedoch keine technische Wirkung herbei, so dass die Marke nicht von der Eintragung ausgeschlossen ist.
EuGH, Urteil vom 03.06.2021, C-818/18 – Pirelli –
→ Zurück zur Neuigkeiten-Übersicht