Es ist immer wieder bemerkenswert, womit sich die Rechtsprechung alles beschäftigen muss:
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass die Werbung für Plüschtiere auf eBay bzw. in einem Online-Shop mit diagonal gemessenen Längen nicht irreführend sei. Das Landgericht Köln hatte noch gemeint, die angesprochenen Verbraucher erwarteten, dass die Teddybären vom Scheitel bis zur Sohle eine bestimmte Größe aufwiesen. Tatsächlich war die Höhe jedoch ca. 15 % kleiner als die Diagonale.
In der angegriffenen Werbung war jedoch eingezeichnet, dass sich die angegebenen Maße auf die Länge der Diagonale von der Fußspitze der einen bis zum Ende des Ohres an der anderen Seite des Bären bezogen. Verbraucher könnten daher zwischen Höhe und Diagonale unterscheiden. Für die Kaufentscheidung sei mehr von Bedeutung, dass das Aussehen als „süß“ und ansprechend empfunden werde. Eine Größendifferenz von 15 % sei hingegen nicht maßgeblich.
OLG Köln, Urteil vom 06. Februar 2019, 6 U 141/18
Vgl. auch BGH, Urteil vom 18. Dezember 2014, I ZR 129/13,
GRUR 2015, 698 – Schlafzimmer komplett
BGH, Urteil vom 05. November 2015, I ZR 182/14,
GRUR 2016, 521 – Durchgestrichener Preis II
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