Christian Louboutin ist Stardesigner und Erfinder der „Roten Schuhsohle“. Seine sündhaft teuren Highheels erkennt die „Frau von Welt“ am Farbton Pantone 18 1663TP auf der Unterseite der hohen Hacken. Dieses Erkennungszeichen ist als Benelux-Marke geschützt.
Irgendwann kam die niederländische Deichmann-Tocher Van Haaren Schoenen auf die Idee, ebenfalls Schuhe mit roter Sohle zu verkaufen. Dagegen klagte Louboutin. Nun droht ihm der Verlust des Markenrechts. Nach Auffassung des zuständigen Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof verleihen Form und Farbe der roten Schuhsohle den Damenschuhen ihren wesentlichen Wert, sodass ein Schutzausschließungsgrund des Art. 7 Abs. 1 e) i) UMV (=§ 3 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) bestehen könnte.
Die endgültige Entscheidung des europäischen Gerichtshofes steht noch aus.
EuGH, C-163/16 – Rote Schuhsohle
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