Von der ersten Idee bis zum fertigen Produkt dauert es oft Jahre. Um teure Fehlentwicklungen zu vermeiden, sollte gleich am Beginn eine Recherche stehen, ob es nicht bereits ältere Patente, Gebrauchsmuster oder Designs Dritter gibt, die dem geplanten Produkt im Wege stehen können. Stellt sich erst nach langer Zeit und kostenintensiven Entwicklungen heraus, dass das neue Produkt aufgrund älterer Schutzrechte nicht hergestellt und vertrieben werden darf, ist der Ärger groß.
Außerdem sollte die eigene Erfindung möglichst früh zum Patent angemeldet werden. Denn nur derjenige, der zuerst anmeldet, erwirbt auch das Recht auf ein Patent. Häufig liegen bestimmte Probleme „in der Luft“ oder es werden von Mitbewerbern heimlich Parallel-Entwicklungen vorangetrieben. Dann gewinnt der, der als erster eine Anmeldung einreicht. Das muss nicht unbedingt derjenige sein, der zuerst die richtige Idee hatte. Er kann das Nachsehen haben.
Außerdem schützt eine möglichst frühe Patentanmeldung auch davor, dass Informationen neuheitsschädlich an die Öffentlichkeit gelangen. Alles was in Form einer schriftlichen oder mündlichen Beschreibung oder in Form einer Messeausstellung oder durch Benutzung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, steht einer eigenen Patentanmeldung des Erfinders entgegen.
Muss während der Entwicklung mit Herstellern oder Zulieferern gesprochen werden, sind Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsvereinbarungen unerlässlich. Ihre Formulierung sollte daher ebenfalls einem erfahrenen Patentrechtler anvertraut werden.
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