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Neuigkeit

Razzia bei Radio Dreyeckland

Weil der Radiosender Hinweise auf das Archiv der verbotenen Vereinigung „linksunten.indymedia“ verlinkte, wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Der Link wurde als Unterstützung einer verbotenen Vereinigung gewertet. „linksunten.indymedia“ wurde bereits im Jahr 2017 verboten und zwar durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) wegen eines Verstoßes gegen die Vereinigungsfreiheit aus Artikel 9 Abs. 2 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit § 3 des Vereinsgesetzes. Insbesondere gewaltorientierte Linksextremisten hätten diese Plattform benutzt, um andauernd öffentlich zur Begehung von Straftaten aufzufordern, zu ihnen anzuleiten oder die Begehung solcher Straftaten zu billigen. Beispielsweise fanden sich dort Gewaltaufrufe gegen Polizeibeamte sowie Anleitungen zum Bau von zeitverzögerten Brandsätzen.

 

Bei Durchsuchungen von Medienunternehmen und ihren Mitarbeitern gelten jedoch aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes strenge Anforderungen. Insbesondere ist ein Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Presse- und Rundfunkfreiheit aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetzt (GG) zu berücksichtigen. Die garantierte Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit verbietet es dem Staat, sich einen Einblick in die Vorgänge zu verschaffen, die zur Entstehung von Nachrichten oder Beiträgen führen. Das zuständige Landgericht Freiburg, das über eine entsprechende Beschwerde des Radiosenders zu entscheiden hat, hat bislang noch kein Urteil gefällt. Die Entwicklung bleibt daher noch abzuwarten.


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