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Neuigkeit

Rechtsmissbräuchliche Markeneintragung

Ein Anbieter handelt rechtsmissbräuchlich, wenn er auf dem Amazon-Marketplace als erster ein Angebot erstellt und so eine „ASIN“ generiert, als dieser eine Marke einträgt, die entgegen den Richtlinien des Marktplatzbetreibers nicht auf dem Produkt oder dessen Verpackung abgedruckt ist, und sodann gegen Verkäufer vorgeht, die sich seinem Angebot anschließen.

OLG Köln, Urteil vom 26.03.2021, 6 U 11/21 – American Food and Drinks –


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Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
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