Ein Anbieter handelt rechtsmissbräuchlich, wenn er auf dem Amazon-Marketplace als erster ein Angebot erstellt und so eine „ASIN“ generiert, als dieser eine Marke einträgt, die entgegen den Richtlinien des Marktplatzbetreibers nicht auf dem Produkt oder dessen Verpackung abgedruckt ist, und sodann gegen Verkäufer vorgeht, die sich seinem Angebot anschließen.
OLG Köln, Urteil vom 26.03.2021, 6 U 11/21 – American Food and Drinks –
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