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Neuigkeit

Reklame

Ein Kieferorthopäde darf nicht für „perfekte Zähne“ werben. Dies stellt ein unzulässiges Erfolgsversprechen entgegen § 3 Satz 2, Nr. 2a HWG (Heilmittelwerbegesetz) dar. Danach darf durch Werbeaussagen nicht der Eindruck hervorgerufen werden, dass ein bestimmter Erfolg „sicher“ eintrete. Der Verbraucher nehme eine solche Werbeaussage auch nicht als bloße reklamehafte Übertreibung wahr, sondern nehme das Erfolgsversprechen ernst. OLG Frankfurt, Urteil vom 27.02.2020, 6 U 219/19


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Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
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