Weil die AOK Baden-Württemberg in den Jahren 2015 bis 2019 bei Gewinnspielen erhobene personenbezogene Daten, wie Kontaktdaten und Krankenkassenzugehörigkeit, unerlaubt zu Werbezwecken genutzt hat, muss sie nunmehr ein Bußgeld von 1,24 Mio. Euro zahlen. Es handelt sich um eine der höchsten bisher in Deutschland verhängten Strafen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) ahndete damit die unerlaubte Verwendung personenbezogener Daten von mehr als 500 Gewinnspielteilnehmern, ohne deren vorheriger Einwilligung zu Werbezwecken.
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