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Neuigkeit

Rekord-Bußgeld für Datenschutzverstoß

Weil die AOK Baden-Württemberg in den Jahren 2015 bis 2019 bei Gewinnspielen erhobene personenbezogene Daten, wie Kontaktdaten und Krankenkassenzugehörigkeit, unerlaubt zu Werbezwecken genutzt hat, muss sie nunmehr ein Bußgeld von 1,24 Mio. Euro zahlen. Es handelt sich um eine der höchsten bisher in Deutschland verhängten Strafen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) ahndete damit die unerlaubte Verwendung personenbezogener Daten von mehr als 500 Gewinnspielteilnehmern, ohne deren vorheriger Einwilligung zu Werbezwecken.


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Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
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