Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, einer litauischen Modefirma sei es zu Unrecht verboten worden, mit Jesus und Maria zu werben. Bei der Benutzung von religiösen Motiven müsse eine „faire Balance“ zwischen einer möglichen Verletzung der öffentlichen Sitten und dem Recht auf Meinungsfreiheit gewahrt werden. Das Verbot eines Plakats eines männlichen Models mit Heiligenschein und Jeans mit dem Spruch „Jesus, was für eine Jeans!“ und einer Frau mit weißem Kleid, auf dem stand „Meine liebe Maria, was für ein tolles Kleid!“ sei ebenso rechtswidrig, wie das eines Plakats mit beiden Models mit dem Slogan „Jesus, Maria, was tragt ihr da!“
© AD McCann Erickson Vilnius, Lithuania
Im Jahr 1974 fotografierte der bekannte italienische Skandalfotograf Oliviero Toscani, der verantwortlich für die Benetton-Schockwerbung der 1990´er Jahre war, das Hinterteil seiner damaligen Freundin, das in einer Jeans-Hotpants der Marke „Jesus“ steckte. Auf dem nur notdürftig verhüllten Po prangte das Bibelzitat „Wer mich liebt, der folge mir nach“. Feministinnen und Gläubige liefen Sturm. Im Fall der Benetton-Werbung mit Aidskranken und ölverschmierten Enten und der blutverschmierten Kleidung von Kriegsgefallenen verbot der Bundesgerichtshof drei Anzeigenmotive.
BGH, I ZR 284/00 – H.I.V. positiv II vom 06.12.2001
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