Der Deutsche Bundestag hat am 10.09.2020 die schon in der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung auf europäischer Ebene enthaltene „Reparaturklausel“ in das deutsche Designgesetz aufgenommen. Dadurch wird der Markt für sichtbare Ersatzteile, insbesondere für Automobile, weiter geöffnet. Die Monopolstellung der Originalhersteller für Kotflügel, Scheinwerfer und Stoßstangen wird damit aufgebrochen.
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