Die endgültige Fassung der Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG am 17.05.2019 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die im Vorfeld insbesondere wegen der Befürchtung sogenannter „Upload-Filter“ in der Öffentlichkeit stark diskutierte Richtlinie soll einer Zersplitterung des Urheberrechts in den Mitgliedsstaaten entgegen wirken und insbesondere die Position der Rechteinhaber bei einer Lizenzvergabe über das Internet stärken. Zu diesem Zweck sieht die Richtlinie vor, dass Dienstanbieter im Internet in Zukunft vollständig für Urheberrechtsverstöße ihrer Nutzer haften. Des Weiteren wird ein EU-weites Leistungsschutzrecht für Presseverleger im digitalen Raum geschaffen.
Die RL (EU) 2019/790 wurde veröffentlicht im Amtsblatt der EU L130 v. 17.05.2019, S. 92-125.
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