Facebook verarbeitet und verwendet auch Nutzerdaten, die bei einer von dieser Social-Media-Plattform unabhängigen Internetnutzung erfasst werden, z.B. durch Nutzung von WhatsApp. Dies hat das Bundeskartellamt aufgrund der marktbeherrschenden Stellung von Facebook auf dem deutschen Markt für soziale Netzwerke untersagt. Der Bundesgerichtshof hat diesen Beschluss bestätigt, weil Facebooks-Nutzungsbedingungen missbräuchlich sind. Sie lassen privaten Nutzern keine Wahlmöglichkeit, ob sie das Netzwerk mit einer intensiveren Personalisierung verwenden wollen, oder ob sie sich nur mit einer Personalisierung einverstanden erklären wollen, die auf den von ihnen auf facebook.com selbst preisgegebenen Daten beruht. BGH, Beschluss vom 23.06.2020, KVR 69/19
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