Telefon: (0231) 584190
Menü

Starke Idee.
Starker Schutz.

→ Erfahren Sie mehr über unsere Kanzlei
Neuigkeit

Schadensersatz

Eltern müssen die Internetnutzung ihrer minderjährigen Kinder beaufsichtigen. Andernfalls haften sie für die Verletzung von Urheberrechten Dritter.

Ihrer Aufsichtspflicht genügen Eltern, wenn ein normal entwickeltes Kind ihre grundlegenden Gebote und Verbote befolgt, und sie es über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Tauschbörsen belehrt und ihm eine Teilnahme verboten haben.

Nicht ausreichend ist es, das Kind nur dahingehend zu erziehen, allgemeine Regeln zu einem ordentlichen Verhalten einzuhalten.

BGH, Urteil vom 11.06.2015, I ZR 7/14 – Tauschbörse II –.


→ Zurück zur Neuigkeiten-Übersicht
Starke Idee.
Starker Schutz.
Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
→ Mehr über unsere Kanzlei.
Patentanwälte & Rechtsanwälte
Meinke, Dabringhaus & Partner

Rosa-Luxemburg-Straße 18
44141 Dortmund
Telefon: 0231 584190
Telefax: 0231 147670
E-Mail: info@westfalenpatent.de