Wegen einer unzulässigen vertikalen Preisbindung der Firma FOND OF, die Schulrucksäcke und Schultaschen der Marken „ERGOBAG“ und „Satch“ vertreibt, wurde ein Bußgeld in Höhe von 2 Millionen Euro durch das Bundeskartellamt verhängt. Der Firma FOND OF wird vorgeworfen, ihren Händlern beim Vertrieb der Schulranzen und Rucksäcke unzulässige Preisvorgaben gemacht zu haben. Diese vertikalen Preisbindungen führen zu höheren Preisen für Verbraucher. Hersteller dürfen daher nur unverbindliche Preisempfehlungen abgeben. Auch die Einschränkung des Onlinehandels (E-Commerce) durch FOND OF führte zu einer künstlichen Verteuerung der Taschen und Rucksäcke.
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