Die staatliche Glücksspielgesellschaft „Lotto Bayern“ darf nicht mehr unbeschränkt vor privater Konkurrenz warnen. Die Werbung „Lotto warnt: Schwarzlotterien trocknen das Gemeinwohl aus“ ist unzulässig. Das entschied nach jahrelangem Rechtsstreit das Landgericht München I.
(Urteil vom 13.08.2021, 33 O 16380/18)
Pikant: Der größte private Glücksspielkonzern Deutschlands, die Firma Gauselmann, hat soeben die vier staatlichen Spielcasinos in Nordrhein-Westfalen übernommen.
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