Ein Hotel warb mit vier Sonnensymbolen, die bei flüchtiger Betrachtung auch für Sterne gehalten werden konnten und jeweils waagerecht in einer Reihe über dem Schriftzug des Hotels angeordnet waren. Dort finden sich sonst oft die Sternebewertungen von Hotels.
Das Hotel war vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA)
nicht zertifiziert und war wegen des Vier-Sonnensymbols abgemahnt worden.
Auch nach Auffassung des Gerichts ist die Verwendung derartiger Sonnensymbole, die mit Hotelsternen leicht verwechselt werden können, unzulässig. Die Platzierung und Art der Darstellung könne beim Verbraucher leicht den irreführenden Eindruck erwecken, es handele sich um ein „Vier-Sterne-Hotel“.
LG-Dessau-Roßlau, Urteil vom 24.11.2017, 3 O 32/17
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