Einem sogenannten „sprechenden Zeichen“, in das die angesprochenen Verkehrskreise produktbezogene Werbeangaben unterschiedlicher Art nur über gedankliche Zwischenschritte hineinlesen können, fehlt weder jegliche Unterscheidungskraft noch unterliegt es einem Freihaltebedürfnis. Der Begriff „Ecomates“ ist daher unter anderem für Wasserreinigungsgeräte und Einzel- und Großhandelsdienstleistungen betreffend Wasserbehandlungsgeräten und deren Installation und Reparatur schutzfähig.
BPatG, Beschluss vom 20.05.2021, 29 W (pat) 535/19 -Ecomates –
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