Telefon: (0231) 584190
Menü

Starke Idee.
Starker Schutz.

→ Erfahren Sie mehr über unsere Kanzlei
Neuigkeit

Standbeutelverpackung

Der Eintragung der dreidimensionalen Abbildung einer Standbeutelverpackung für alkoholfreie Getränke steht das Schutzhindernis der technisch bedingten Form entgegen.

 

Die Verpackung dient flüssigen Waren als Verpackung. Sie besteht aus einem aufrecht stehenden Beutel mit flachen Kanten an den Seiten und am oberen Rand, mit einem oval aufgefalteten Boden, mit bauchiger, nach unten sich leicht verjüngender Wölbung, mit in der Seitenansicht keilförmig nach oben spitz zulaufenden Seiten und aus flexiblem, undurchsichtigem Material.

 

Allen diesen Merkmalen kommt eine technische Wirkung zu, die das Aufstellen in Regalen und das Abstellen beim Gebrauch ebenso ermöglicht, wie einen sicheren Verschluss, eine Standfestigkeit, Widerstand gegen Druck und Schlag und eine Reduzierung des Lichteintritts.

 

BPatG, Beschluss vom 28.06.2017, 26 W (pat) 063/14


→ Zurück zur Neuigkeiten-Übersicht
Starke Idee.
Starker Schutz.
Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
→ Mehr über unsere Kanzlei.
Patentanwälte & Rechtsanwälte
Meinke, Dabringhaus & Partner

Rosa-Luxemburg-Straße 18
44141 Dortmund
Telefon: 0231 584190
Telefax: 0231 147670
E-Mail: info@westfalenpatent.de