Neugründungen kosten Geld. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn gleich zu Beginn vermeidbare Fehler gemacht werden, die viel Geld kosten. So werden etwa unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder deren Übernahme per „copy & paste“ ebenso gerne abgemahnt, wie fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, fehlende Hinweise auf die OS-Streitschlichtungsplattform, verwirrende Preisangaben oder widersprüchliche Angaben zu Lieferzeiten. Auch die Werbung mit Selbstverständlichkeiten, eine ungenügende Anbieterkennzeichnung (Impressumpflicht) oder eine fehlende oder fehlerhafte Datenschutzerklärung bieten Angriffsflächen. Die Anmeldung zum Newsletter ohne Bestätigung (doppeltes Opt-In-Verfahren) kann ebenso abgemahnt werden. Erst recht ist Vorsicht beim Verwenden fremder Inhalte, wie „Bildern“, „Texten“, „Multimediaelementen“ oder „Videos“ geboten. Im Zweifelsfall hilft der Rat eines Fachanwalts.
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