Wer pro Jahr mehr als 30 Verkäufe über eine Plattform wie „eBay“ tätigt und dabei mehr als € 2.000,00 erzielt, muss dies dem Finanzamt angeben. Ebay ist seit dem 01.01.2023 verpflichtet, entsprechende Mitteilungen an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Das funktioniert auch in der gesamten EU. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu € 50.000,00.
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