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Neuigkeit

Steuerpflichtige Abmahnkosten

Abmahnkosten unterliegen der Umsatzsteuer. Sie entsprechen einem umsatzsteuerbaren Leistungsaustausch zwischen dem Abmahner und dem Abgemahnten. Es handelt sich nicht um nicht steuerbaren Schadensersatz.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 21.12.2016, XI R 27/14


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Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
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