Abmahnkosten unterliegen der Umsatzsteuer. Sie entsprechen einem umsatzsteuerbaren Leistungsaustausch zwischen dem Abmahner und dem Abgemahnten. Es handelt sich nicht um nicht steuerbaren Schadensersatz.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 21.12.2016, XI R 27/14
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