Die bundeseigene „Stiftung Warentest“ darf ein Unternehmen als „unseriös“ in seine „Warnliste Geldanlage“ aufnehmen, wenn gegen den früheren Gründer bereits einmal wegen gewerbsmäßigen Betruges ermittelt wurde.
OLG-Stuttgart, Urteil vom 19.12.2018, 4 U 233/18
Vorsicht ist hingegen gegenüber vielen anderen Testseiten geboten. Viele Sternebewertungen sind manipulierbar, teilweise werden diese auch gekauft. Dann kann keine Rede mehr von neutralen und objektiven Tests sein. Vielmehr finden sich auf vielen Seiten sogar sogenannte „Affiliate-Links“, über die Nutzer direkt mit einem Online-Shop verbunden werden, in dem das vermeintlich getestete Produkt erworben werden kann. Der „Tester“ erhält dafür sogar noch eine Provision. Kunden werden dazu ermutigt, Produkte oder Dienstleistungen zu bewerten. Im Gegenzug wird der Kaufpreis zurückerstattet oder ein Bonus versprochen. Gefälschte Produktbewertungen gibt es im Internet an jeder Ecke zu kaufen. Zehn Fünfsterne-Bewertungen von Amazon kosten rund EUR 220,00, bei Google sogar nur EUR 120,00.
Ganz anders bei der gemeinnützigen Stiftung Warentest. Sie testet unabhängig und transparent. Dies gilt auch für einige andere Fachmagazine, die sowohl Belastungs- wie auch Funktionstests und die Überprüfung von Schadstoffen anbieten.
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