Ein Internetanschlussinhaber darf das auf dem Router angebrachte WLAN-Pass-wort grundsätzlich unverändert übernehmen und haftet nicht für Urheberrechts-verletzungen, die Dritte über seinen gehackten Anschluss begehen, wenn das Passwort für jeden Router herstellerseitig individuell vergeben wird. Anderes gilt, wenn das Passwort mehrfach verwendet wird und es sich damit nicht mehr um eine marktübliche Sicherung handelt.
BGH, Urteil vom 24.11.2016, I ZR 220/15 – WLAN-Schlüssel –
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