Erscheint bei Eingabe einer Marke als Suchwort in der „Google“ -Trefferliste eine Anzeige mit einem Link-Hinweis, der als Subdomain die registrierte Marke enthält, führt dies zu einer relevanten Irreführung des Internetnutzers entgegen § 5 UWG, wenn der Link auf eine Webseite führt, in der überwiegend Waren anderer Wettbewerber mit anderen Kennzeichen angeboten werden.
OLG-Frankfurt am Main, Urteil vom 02.02.2017 – 6 U 209/16 -.
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