Die ARD muss eine weitere Niederlage einstecken: Ihre Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln, wonach eine Ausgabe der Tagesschau – App aus dem Jahre 2011 als zu presseähnlich und damit als Verstoß gegen den Rundfunk – Staatsvertrag angesehen wurde, hat der Bundesgerichtshof zurück gewiesen. Damit gibt es keine Revision gegen das Berufungsurteil der II. Instanz. Den öffentlich-rechtlichen Sendern bleibt jetzt nur noch der Gang zum Bundesverfassungsgericht. Sie sind im Gegensatz zu den Zeitungsverlegern der Auffassung, dass ein zeitgemäßes Internetangebot auch Texte umfassten muss, die mit Videos, Audiodateien, Multimediawerken und anderem verknüpft sind.
Die scheidende ARD-Vorsitzende Karola Wille, zugleich MDR-Intendantin, hat in ihrem letzten dpa-Interview bedauert, den Streit mit den Verlegern bisher nicht ausgeräumt haben zu können. Die publizistische Expansion in den Textbereich bleibt weiter ein Zankapfel.
BGH, I ZR 216/16
→ Zurück zur Neuigkeiten-Übersicht