Unerlaubte Telefonwerbung ist verboten. 2017 gingen doppelt so viele Beschwerden bei der www.bundesnetzagentur.de ein als noch im Vorjahr. Anrufe sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung von Verbrauchern zulässig. Erstmals wurde ein Bußgeld in Höhe des Maximalbetrages von 300.000,– Euro gegen einen TK-Anbieter verhängt. Trotzdem arbeitet die Callcenter – Mafia unverdrossen weiter.
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