Allein Algorithmus-basierte Produktvergleiche dürfen nicht unter der Bezeichnung „Test“ veröffentlicht werden. Vielmehr erfordert dies eine neutrale, objektive und sachkundige Untersuchung. Das Bilden einer Rangfolge aus Algorithmus-basierten Bewertungen ähnlicher Produkte mit automatisierter Benotung erlaubt keine Bezeichnung als „Test“.
Die Einbeziehung von Kundenbewertungen neben Hersteller- und Shopangaben, um eine Reihenfolge zu bilden, und dann die besten 25 Produkte mit „sehr gut“ zu bewerten, ohne dass irgendeine sachkundige Person eine darüber hinausgehende Prüfung vornimmt, führt in die Irre. Erforderlich sind Neutralität, Objektivität und Sachkunde und ein vorab festgelegtes Prüfungsschema.
OLG Köln, Urteil vom 30. Oktober 2020, 6 U 136/19 – test.net
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