Die Werbung mit einer der Star-Sängerin Tina Turner zum Verwechseln ähnlichen Person für eine Tribute-Show ist unzulässig. Fans könnten glauben, die Sängerin würde unter dem Titel „Simply the best – Die Tina Turner Story“ selbst auf der Bühne stehen.
Damit bestehe Verwechslungsgefahr.
LG Köln, Urteil vom 22. Januar 2020, 28 O 193/19
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