Art. 11 Satz 2 der Durchsetzungsrichtlinie 2004/48/EG beinhaltet, dass nicht nur der Betreiber einer Online-Plattform, sondern der auch eines physischen Marktplatzes hinsichtlich einer Markenverletzung als Störer angesehen werden kann, wenn Händler an in diesen Hallen befindlichen Verkaufsflächen Fälschungen von Markenerzeugnissen anbieten.
EuGH, Urteil vom 07.07.2016, C-494/15 – Tommy Hilfiger u.a. ./. DELTA CENTER (Prager Markthallen).
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