Ein Tierschützer drang nachts in zwei Öko-Hühnerhöfe ein und fertigte Filmaufnahmen. Sie zeigen unter anderem Hühner mit unvollständigem Federkleid und sogar tote Hühner. Diese Filmaufnahmen strahlte die ARD am 18. September 2012 unter dem Titel „Wie billig kann Bio sein?“ in der Sendung FAKT aus, um die Auswirkungen zu beleuchten, die die Aufnahme von Bioerzeugnissen in das Sortiment von Supermärkten und Discountern haben.
Die weitere Ausstrahlung wurde von beiden Vorinstanzen verboten. Am 13.03.2018 verhandelt der Bundesgerichtshof über die hiergegen eingelegte und zugelassene Revision.
BGH, VI ZR 396/16
OLG-Hamburg, 7 U 11/14
LG-Hamburg, 424 O 400/13
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 08.03.2018.
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