Telefon: (0231) 584190
Menü

Starke Idee.
Starker Schutz.

→ Erfahren Sie mehr über unsere Kanzlei
Neuigkeit

Unlautere Nachahmung

Auch Betonpflastersteine können gegen unlautere Nachahmung gem. § 4 Nr. 3a) und b) UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) sowie gegen unlautere Irreführung nach § 5 Abs. 1, 2 UWG geschützt sein.

Dazu muss das Produkt zumindest über durchschnittliche wettbewerbliche Eigenart verfügen, also kein „Allerwelts-Produkt“ oder „Dutzendware“ sein, sondern auf seine betriebliche Herkunft hinweisen. Bei ihrer Markteinführung im Jahre 1992 gab es Betonpflaster-Steine, die den Eindruck gespaltener Natur-Wacken-Steine mit unregelmäßig gebrochenen Kanten erweckten, noch nicht. Sie erwecken den Eindruck eines natürlichen Spaltsteinpflasters dadurch, dass die Ecken und Kanten in großen rotierenden Behältern abgestoßen werden. Dadurch entstehen gleichzeitig Einkerbungen auf der Steinoberfläche. Daran fehlte es aber bei der angeblichen Nachahmung, so dass die wettbewerbsrechtliche Unter­lassungsklage in beiden Instanzen abgewiesen wurde.

OLG-Köln, Urteil vom 25.08.2017, 6 U 170/16

LG-Köln, Urteil vom 28.09.2016, 84 O 69/16


→ Zurück zur Neuigkeiten-Übersicht
Starke Idee.
Starker Schutz.
Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
→ Mehr über unsere Kanzlei.
Patentanwälte & Rechtsanwälte
Meinke, Dabringhaus & Partner

Rosa-Luxemburg-Straße 18
44141 Dortmund
Telefon: 0231 584190
Telefax: 0231 147670
E-Mail: info@westfalenpatent.de