Telefon: (0231) 584190
Menü

Starke Idee.
Starker Schutz.

→ Erfahren Sie mehr über unsere Kanzlei
Neuigkeit

Untätigkeit der Datenschutzbehörde

Ein Betroffener hat keinen individuellen Anspruch gegen die Datenschutzbehörde auf Vornahme einer bestimmten Maßnahme. Zwar kann gemäß Artikel 78 Abs. 2 DSGVO bei Untätigkeit auf eine Beschwerde Klage erhoben werden. Die Verurteilung zu einer aufsichtsrechtlichen Maßnahme ist jedoch nicht möglich.

Zwar sieht Artikel 78 Abs. 2 DSGVO grundsätzlich ein Klagerecht vor. Im Fall

einer Beschwerde ist der Klagegrund nach Artikel 77 DSGVO jedoch auf Fälle

einer Untätigkeit der Behörde beschränkt. Die Datenschutzbehörde muss sich daraufhin mit der Beschwerde befassen, soweit sie nicht offensichtlich unbegründet

oder exzessiv ist. Eine weitergehende Verpflichtung besteht jedoch nicht.

Sozialgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 08.05.2019, S 49 SF 8/19.


→ Zurück zur Neuigkeiten-Übersicht
Starke Idee.
Starker Schutz.
Starke Ideen benötigen einen starken Schutz. Wir haben mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten aller Art. Deutsche, europäische und internationale Patent-, Marken- und Designanmeldungen gehören zu unserem Arbeitsalltag. Dabei können wir auf ein weltweites, langjährig bewährtes Netzwerk von Korrespondenzanwälten zurückgreifen.
→ Mehr über unsere Kanzlei.
Patentanwälte & Rechtsanwälte
Meinke, Dabringhaus & Partner

Rosa-Luxemburg-Straße 18
44141 Dortmund
Telefon: 0231 584190
Telefax: 0231 147670
E-Mail: info@westfalenpatent.de