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Neuigkeit

Urheberrecht: Food-Fotografie

Darf man sein Essen im Restaurant fotografieren und die Bilder anschließend posten?

 

Manche Sterneköche verbieten inzwischen das unerlaubte Fotografieren ihrer kunstvoll gestalteten Teller und wollen nicht, dass Bilder hiervon im Internet oder in sozialen Medien verbreitet werden.

 

Ob dem Restaurantbesitzer hierbei das Urheberrecht zu Gute kommt, ist allerdings fraglich. Es müsste sich schon um ein besonders einzigartig und kunstvoll bzw. kreativ designtes Gericht handeln, um an ein urheberrechtlich geschütztes Werk denken zu können. Selbst wenn dies ausnahmsweise der Fall ist, können die Urheberrechte hieran auch bereits „erschöpft“ sein, da das Essen dem Gast ja bereits vorgesetzt wurde. Auch darf eine Privatperson grundsätzlich ein Foto von ihrem Essen aufnehmen, solange alles im privaten Umfeld bleibt. Ein Post über Instagram oder Facebook geht aber zu weit.

 

Allerdings kann sich der Sternekoch möglicherweise auf sein Hausrecht berufen und grundsätzlich das Fotografieren in seinem Restaurant verbieten. Wenn der Wirt also nicht will, dass seine Kreationen fotografiert und veröffentlicht werden, muss z. B. ein Schild aufhängen, das dies untersagt. Im Falle eines Verstoßes kann dies sogar bis zu einem Hausverbot oder einem Rauswurf aus dem Restaurant führen. Der Gast sollte vorher also um Erlaubnis fragen, bevor er auf den Auslöser drückt.


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