Darf der frühere Kapitän des Traumschiffs zusammen mit zwei anderen Schauspielern ohne deren Zustimmung als Fotomotiv für die Aktion „Urlaubslotto“ einer Sonntagszeitung verwendet werden?
Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Köln haben dies bislang mit Hinweis auf §§ 22 Satz 1, 23 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 KUG (Kunsturhebergesetz) verboten.
Über die Revision der beklagten Zeitung entscheidet der Bundesgerichtshof am 24.09.2020.
BGH, I ZR 207/19
OLG Köln, Urteil vom 10.10.2019, 15 U 39/19
LG Köln, Urteil vom 30.01.2019, 28 O 216/18
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 18.06.2020
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