Die Europäische Kommission hat 29.11.2017 ein Maßnahmenpaket zum besseren Schutz von geistigen Eigentumsrechten veröffentlicht. Die Ahndung von Verstößen und grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten sollen vereinfacht werden. Hierzu gibt es einen Leitfaden zur einheitlichen Auslegung der sogenannten „Enforcement-Richtlinie“ 2004/48/EG.
Die Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, die juristische Aus- und Fortbildung zu verstärken und alternative Streitbeilegungsmodelle auszubauen. Gleiches gilt für Kooperationsprogramme mit Drittstaaten. Zudem werden Maßnahmen zur Bekämpfung von Schutzrechtsverletzungen, wie Vereinbarungen über Online-Werbung, Zahlungsdienste und Transport- und Speditionsdienstleistungen unterstützt. Darüber hinaus gibt es einen Leitfaden zum Umgang mit standardessentiellen Patenten und Empfehlungen für ein effizientes „SEP-System“.
Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Nachrichten aus Brüssel,
Ausgabe 21/2017.
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