“FragDenStaat“ darf Glyphosat-Gutachten vorläufig nicht
veröffentlichen. Das Gutachten ist urheberrechtlich geschützt und darf
auch wegen der Nichtanwendbarkeit der Schranken aus § 50, § 51 UrhG nicht
auf einer Plattform zum Abruf bereitgestellt werden.
Landgericht Köln, Beschluss vom 19.3.2019 – 14 O 86/19
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