In ungewöhnlich scharfer Form hat das Bundesverfassungsgericht am 5. Mai 2020 gegen den Europäischen Gerichtshof geschossen.
Erstmals stellte das Gericht unter seinem scheidenden Präsidenten Andreas Voßkuhle fest, dass das Kaufprogramm PSPP der Europäischen Zentralbank von den deutschen Zustimmungsgesetzen zur europäischen Gemeinschaft nicht mehr gedeckt sei.
Noch härter gingen die Verfassungsrichter mit dem EuGH um. Dessen Entscheidungen seien „methodisch schlechterdings nicht mehr vertretbar“, die Auslegung der europäischen Verträge sei „nicht mehr nachvollziehbar und daher objektiv willkürlich“.
Der Konflikt zwischen dem deutschen Verfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof schwelt schon seit längerer Zeit. Nun ist er offen ausgebrochen. Die Folgen sind nicht explosiv genug einzuschätzen. Sie könnten auch Tür und Tor für abweichende Entscheidungen in anderen Ländern öffnen, twa in mehr oder weniger totalitär regierten Staaten, wie Ungarn oder Polen.
Hoffentlich weiß das Bundesverfassungsgericht, welche Lawine es losgetreten hat.
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