Zur Sicherung und Durchsetzung von Vergütungsansprüchen bei kreativen Leistungen gegenüber Vertragspartnern und Verwertungsgesellschaften fand am 30.10.2019 eine Fortbildungsveranstaltung des Deutschen Anwaltsinstituts in Bochum statt. Herr Rechtsanwalt Thomas Meinke nahm an dieser Fortbildungsveranstaltung teil, um sich wieder auf den neuesten Stand von Rechtsprechung und Literatur zu bringen. Er selbst referiert und publiziert auch regelmäßig zu verschiedensten Fragen des Urheber- und Arbeitnehmererfinderrechts.
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