Alkoholische Getränke und Energie-Getränke sind sich nicht ähnlich, selbst wenn diese zusammen gemischt, konsumiert oder vermarktet werden können.
Die für Biere sowie alkoholische Getränke eingetragene Marke „Flügel“ verletzt daher nicht die Rechte an der für „Energy Drinks“ eingetragenen Red Bull-Marke „Verleiht Flügel“. Das Europäische Gericht I. Instanz hob damit die entgegengesetzten Entscheidungen sowohl der Nichtigkeitsabteilung als auch der Beschwerdekammer des EUIPO auf.
EuG, Urteil vom 04.10.2018, T-641/2018 – Red Bull –
→ Zurück zur Neuigkeiten-Übersicht