Der chinesische Motorroller von Zhejiang wirkt auf den informierten Benutzer anders, als der Roller Vespa LX von Piaggio. Der chinesische Roller weist eher eckige Konturen auf, während der Vespa-Roller von runden Linien bestimmt wird. Der Stil, die Konturen und das Erscheinungsbild wirken insgesamt unterschiedlich. Deshalb bestünde keine Verwechselungsgefahr, urteilte das Europäische Gericht I. Instanz.
EuG, Urteil vom 24.09.2019, T-219/18
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