Welche Daten muss die Videoplattform „YouTube“ über ihre Nutzer herausgeben, die geschützte Inhalte upgeloadet haben?
Nutzer müssen sich mit Namen, Geburtsdatum und Mailadresse registrieren sowie ihre IP-Adresse speichern lassen. Bei längeren Beiträgen ist auch die Telefonnummer erforderlich.
Die Inhaberin der exklusiven Nutzungsrechte an der Horrorkomödie „Scary Movie 5“ sowie an dem Action-Film „Parker“ begehrt Auskunft, welche drei Nutzer dafür verantwortlich sind, dass diese Filme kostenlos von vielen tausend Zuschauern downgeloadet werden konnten.
YouTube behauptet jedoch, ihr seien weder Klarnamen noch Postanschriften bekannt.
Nachdem der Europäische Gerichtshof vor über einem Jahr entschieden hat, dass Rechteinhaber bei illegalen Uploads nach der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums vom Portalbetreiber keine Mail- oder IP-Adressen oder Telefonnummern verlangen kann, muss jetzt der Bundesgerichtshof entscheiden, ob in Deutschland weitergehende Ansprüche bestehen. Verhandlungstermin war der 15.10.2020. Dabei sah es gut für YouTube aus.
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